Als strategisches Frührungs- und Aufsichtsorgan nimmt der Stiftungsrat Leitungs- und Aufsichtsfunktionen wahr und trägt die Gesamtverantwortung für die Stiftung, namentlich für deren Geschäftstätigkeit, für die Verwaltung und Verwendung des Vermögens, für das Risikomanagement und die interne Überwachung und Kontrolle.